Lizenzbestimmungen

für in Deutschland erworbene Mindjet Lizenzen
MINDJET-ENDNUTZERLIZENZVERTRAG UND GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS MINDJET® MINDMANAGER® 7 EDITION

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HINWEIS: Dieser Endnutzerlizenzvertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen, dem Endnutzer ("Endnutzer" oder "Lizenznehmer"), und der MINDJET GmbH ("Mindjet" oder "Lizenzgeber").

DIE LIZENZIERUNG DER BEIGEFÜGTEN MINDJET® MINDMANAGER® SOFTWARE ERFOLGT UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS SIE ALLE BEDINGUNGEN DIESES ENDNUTZERLIZENZVERTRAGS ANNEHMEN. BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH. DURCH ÖFFNEN DER VERPACKUNG, AUFBRECHEN DES SIEGELS, INSTALLATION ODER LADEN DER SOFTWARE BZW. MARKIERUNG DES KÄSTCHENS NEBEN DER ANGABE, DASS SIE DIE DATENSCHUTZGRUNDSÄTZE SOWIE DIE HIERIN ENTHALTENEN BEDINGUNGEN ZUR KENNTNIS GENOMMEN HABEN UND DAMIT EINVERSTANDEN SIND, ODER DIE SONSTIGE ELEKTRONISCHE ÜBERMITTLUNG IHRES EINVERSTÄNDNISSES ERKLÄREN SIE, DASS SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES ENDNUTZERLIZENZVERTRAGS ZUR KENNTNIS GENOMMEN HABEN UND DAMIT EINVERSTANDEN SIND. SOFERN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES ENDNUTZERLIZENZVERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SIND ODER IHNEN NICHT ENTSPRECHEN KÖNNEN, WIRD MINDJET IHNEN KEINE LIZENZ ZUR NUTZUNG DIESER SOFTWARE ERTEILEN. IN DIESEM FALL DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE WEDER INSTALLIEREN NOCH NUTZEN.

1. Lizenz.

Die mit dieser Lizenz gelieferte Mindjet MindManager Software (inklusive Viewer und Trial Version), einschließlich Clip-Art, Bilder sowie aller Upgrades und Weiterentwicklungen der Software (zusammen als die "Software" bezeichnet) sind Eigentum von Mindjet bzw. seiner Lizenzgeber. "Trial Version" bezieht sich auf eine solchermaßen bezeichnete Version der Mindjet MindManager Software, die nur zum Testen und Ausprobieren der Software für einen von Mindjet festgelegten begrenzten Zeitraum benutzt werden darf. Die Funktionen der Trial Version sind unter Umständen beschränkt. Die Trial Version stellt nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums den Betrieb entweder ganz oder teilweise ein. Die Trial Version kann am Ende der Probezeit beispielsweise in die Mindjet MindManager Viewer Software ("Viewer") übergehen. In diesem Fall wird der Viewer zum betreffenden Zeitpunkt nach Maßgabe aller Bedingungen dieses Endnutzerlizenzvertrags an Sie lizenziert. Diese Lizenz ist nichtausschließlich und gebührenfrei und wird Ihnen einzig zum Betrachten und Austausch von MindManager-Mapping-Dateien zur Verfügung gestellt. Mindjet ist zwar stets Eigentümerin der Software, Sie haben nach Annahme aller Bedingungen dieses Endnutzerlizenzvertrags jedoch bestimmte begrenzte Nutzungsrechte an der Software. Diese Nutzung steht unter dem Vorbehalt Ihrer vollumfänglichen Einhaltung der Bedingungen dieses Endnutzerlizenzvertrags. Außer insoweit, als dieser Endnutzerlizenzvertrag durch einen Zusatz oder Nachtrag ergänzt wird, haben Sie im Hinblick auf die Nutzung dieser Software die folgenden Rechte und Pflichten:

Vorausgesetzt, dass Sie nicht gegen die Bedingungen dieses Endnutzerlizenzvertrags verstoßen haben und diese Nutzung allein zu persönlichen Zwecken geschieht, dürfen Sie

  (a) eine Kopie der bezeichneten Version der Software samt Dokumentation auf einem einzigen Computer ("Primärcomputer") installieren und nutzen, sofern diese Nutzung nur durch eine einzige Person ("Primärnutzer") erfolgt;
(b) eine zweite Kopie der Software zur begrenzten und ausschließlichen Nutzung durch den Primärnutzer auf einem zweiten Heimcomputer oder Laptop installieren und nutzen, sofern die in den RAM des Heimcomputers bzw. des Laptops geladene Kopie niemals zur gleichen Zeit in den RAM des Primärcomputers geladen wird;
(c) die Software in einem Netzwerk nutzen, sofern der Lizenznehmer für jeden einzeln bezeichneten Nutzer, der über das Netzwerk auf die Software zugreifen kann, über eine lizenzierte Kopie der Software verfügt (diese Nutzer sowie die/der Primärnutzer werden zusammen als "Nutzer" bezeichnet);
(d) eine einzige Kopie der Software zu Archivierungszwecken erstellen oder die Software auf die Festplatte Ihres Computers kopieren und das Original zur Archivierungszwecken aufbewahren;
(e) SmartMapX TechnologyTM zum Zugriff auf Web Services verwenden, vorausgesetzt dass Sie den Bedingungen eines jeden Web Service zustimmen und sich unter anderem verpflichten, Inhalte und Daten von den Web Services oder dem RSS-Feed oder anderen XML-basierten Services nicht weiterzuverkaufen, umzuverpacken oder weiterzuleiten;
(f) Clip-Art und Bilder einzig in Verbindung mit der Software nutzen.
 
Um Missverständnissen vorzubeugen, wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass die Software dann als auf einem Computer "genutzt" gilt, wenn sie in den Arbeitsspeicher (den RAM) geladen oder in einen Permanentspeicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder ein sonstiges Speichermedium) installiert wird.
 

2. Lizenzbeschränkungen.

(a) Folgendes ist Ihnen untersagt:

 

     (i) die Vermietung, Verbreitung, Lizenzierung oder sonstige Übermittlung der Software oder ihrer Dokumentation an Dritte, sofern dies in diesem Endnutzerlizenzvertrag nicht ausdrücklich gestattet ist;
     (ii) die Dekompilierung oder Zurückentwicklung (außer gesetzlich zulässig), Disassemblierung, Übersetzung, Integration, Anpassung oder sonstige Rückführung der Software auf eine für den Menschen lesbare Form sowie die Modifizierung oder Vernetzung (außer insoweit, als nach Ziffer 1(c) dieses Endnutzerlizenzvertrags ausdrücklich gestattet) der Software oder die Erstellung abgeleiteter Werke von der gesamten oder teilweisen Software bzw. Dokumentation sowie die Duldung derartiger Maßnahmen vonseiten Dritter. Dies gilt ebenso für alle Versuche, den Quellcode abzuleiten;
     (iii) die Erstellung von Kopien urheberrechtlich geschützter Software-Dokumentation ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von Mindjet, wobei der Lizenznehmer für elektronische Transaktionen allerdings je eine Hard-Copy dieser Dokumenation pro Nutzer erstellen darf;
     (iv) die Anfechtung der Gültigkeit, Durchsetzbarkeit bzw. des Eigentumsanspruchs an der Software sowie die Unterstützung Dritter bei einer solchen Anfechtung;
     (v) die (versuchte) Entfernung aller Urheberrechtsvermerke sowie sonstiger eigentumsrechtlicher Hinweise auf oder in der Software;
     (vi) Nutzung der Software in Verbindung mit pornografischem, verleumderischem, beleidigendem, dolosem, unzüchtigem oder obszönem Material oder Material, das die gewerblichen Eigentumsrechte Dritter verletzt, oder auf sonstige rechtwidrige Weise;
     (vii) Nutzung von Mindjets Namen, Logo oder Marken, sofern eine solche Nutzung von Mindjet nicht ausdrücklich schriftlich gestattet wurde.

Sofern Sie mehrere Lizenzen der Software erworben haben (auf der von Mindjet oder ihren Vertriebspartnern ausgestellten Rechnung, Preisangebot oder elektronischen Bestätigung als "Anzahl" oder "Zahl der Lizenzen" angegeben), dürfen Sie jederzeit nur so viele Kopien der Software nutzen, wie Sie gültige Lizenzen haben.

     (b) Unbeschadet etwaiger entgegenstehender Bedingungen in diesem Endnutzerlizenzvertrag ist es Ihnen nicht gestattet, (i) mehr als eine Kopie der Trial Version zu installieren und zu nutzen; (ii) die Trial Version unter mehr als einem Nutzernamen herunterzuladen; (iii) den Inhalt einer Festplatte oder eines Rechnersystems zu modifizieren, um die Nutzung der Trial Version über die Dauer des zulässigen Zeitraums hinaus zu ermöglichen; (iv) ein Endnutzerprodukt der Trial Version zu kommerziellen Zwecken zu nutzen oder zu verbreiten; (v) die durch Nutzung der Trial Version erlangten Benchmark-Ergebnisse zur Softwareleistung ohne Mindjets schriftliche Einwilligung an Dritte weiterzugeben sowie (vi) die Trial Version zu anderen Zwecken als der Unterstützung bei der Entscheidung zum Kauf einer Version zu kommerziellen oder Bildungszwecken zu nutzen. Es ist Ihnen jedoch in jedem Fall strengstens untersagt, die Trial Version zu kommerziellen Ausbildungs- oder Trainingszwecken zu installieren.

3. Richtlinie des Rates über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (91/250/EWG) (Softwarerichtlinie).

Unbeschadet der hierin enthaltenen Bestimmungen gilt Folgendes: Wurde die Software außerhalb der Vereinigten Staaten in einem Land rechtmäßig erworben, das als Mitglied der Europäischen Union der Richtlinie des Rates über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (91/250/EWG) vom 14. Mai 1991 (Softwarerichtlinie) unterliegt, so verpflichtet sich der Lizenznehmer, keine Versuche der Dekompilierung oder Zurückentwicklung der Software in eine andere Programmiersprache zu unternehmen bzw. Dritte dazu zu veranlassen, außer insoweit als ausdrücklich und eigens in der Softwarerichtlinie (sowie den nationalen Gesetzen zur Durchführung dieser Richtlinie des Rates) vorgesehen.

4. Gewerbliches Eigentum.

Sie erkennen hiermit an, dass die Software urheberrechtlich geschützte Materialien, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstiges eigentumsrechtlich geschütztes Material von Mindjet und Mindjet’s Lizenznehmern enthält und international durch Urheberrecht und Übereinkünfte über geistiges Eigentum geschützt ist. Mindjet behält sich alle sonstigen, nicht nach dieser Vereinbarung gewährten Rechte vor. Des Weiteren erkennen Sie hiermit an, dass alle während zulässiger Rückentwicklungs- oder Dekompilierungsmaßnahmen erlangten Informationen (insbesondere über die Struktur, Logik, Algorithmen und Prozesse der Software - das "Arbeitsergebnis") vertrauliche und eigentumsrechtlich geschützte Informationen von Mindjet oder Mindjet’s Lizenzgebern sind. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen von Mindjet alle Dokumente auszufertigen und der Mindjet bzw. ihren verbundenen Unternehmen unentgeltlich (vom Ersatz ihrer Auslagen abgesehen) zur Verfügung zu stellen sowie in angemessenem Umfang Unterstützung zu leisten, sofern derartige Dokumente oder Unterstützung erforderlich sind, um Mindjet das alleinige und ausschließliche Recht an all solchen Arbeitsergebnissen zu verschaffen.

5. Software-Upgrades und Änderungen dieses Endnutzerlizenzvertrags.

Zur Nutzung eines Upgrades müssen Sie zunächst eine Lizenz für die Software besitzen, die von Mindjet als upgrade-fähig ausgewiesen wurde. Mindjet kann diesen Endnutzerlizenzvertrag ggf. ändern oder ergänzen. Derartige Änderungen oder Ergänzungen treten dann für künftige Service Packs, Patches und Upgrades in Kraft (die "Vertragsänderung"). Um derartige Service Packs, Patches und Upgrades nutzen zu können, müssen Sie bei Installation erst die Vertragsänderung akzeptieren. Sofern Sie die Software nach Vertragsänderung nutzen, gilt diese fortgesetzte Nutzung als Zustimmung zu und Annahme der Vertragsänderung. Sofern Sie mit der Vertragsänderung nicht einverstanden sind oder ihr nicht entsprechen können, wird Mindjet Ihnen keine Lizenz zur Nutzung der Software nach Vertragsänderung erteilen. In diesem Fall müssen Sie die Nutzung der Software mit der Veränderung einstellen und alle Kopien entweder löschen oder vernichten; die ursprüngliche Software können Sie jedoch weiter nutzen. Mindjet-Händler, -Vertreter oder -Mitarbeiter sind nicht zur Änderung dieses Endnutzerlizenzvertrags befugt.

6. Kunden-Support; kein Kunden-Support für bestimmte Produkte.

     (a) Kunden-Support. Um kostenlosen Kunden-Support (auf Installation und Registrierung der Software beschränkt) in Anspruch nehmen zu können, muss der Lizenznehmer die Software binnen dreißig (30) Tagen nach Kauf registrieren. Die Nutzung der Kunden-Support-Services ("Kunden-Support") unterliegt den in dem geltenden Handbuch für den technischen Kundensupport jeweils enthaltenen Bestimmungen. Ein aktuelles Exemplar dieser Grundsätze kann unter http://www.mindjet.com/pdf/eng/Mindjet_Support_Guide.pdf eingesehen werden. Diese Bestimmungen für den Kunden-Support-Service werden hiermit durch Bezugnahme Teil dieses Vertrags, und zwar so, als seien sie vollumfänglich im Wortlaut dieses Vertrags enthalten. Etwaige Entgelte für den Kunden-Support sind gemäß den Angaben im Bestellformular fällig und zahlbar. Insoweit als der Lizenznehmer Kunden-Support erworben hat, gilt Folgendes: (i) Die anfängliche Laufzeit des Kunden-Support beginnt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (wie im entsprechenden Bestellformular angegeben) für die im Bestellformular bestimmte Dauer und steht unter dem Vorbehalt, dass der Lizenznehmer die zusätzlichen Kunden-Support-Entgelte zahlt. Die Laufzeit des Kunden-Support verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr (jeder dieser Verlängerungszeiträume gilt als "Laufzeitverlängerung"). (ii) Sofern der Lizenznehmer den Kunden-Support nicht verlängern möchte, hat er Mindjet davon mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweiligen Kunden-Support-Laufzeit in Kenntnis zu setzen. Bei fristgemäßer Kündigung werden dem Lizenznehmer keine zusätzlichen Kunden-Support-Entgelte berechnet. (iii) Bezahlt der Lizenznehmer das Entgelt für die anfängliche Laufzeit oder eine Laufzeitverlängerung nicht rechtzeitig, kann Mindjet dem Lizenznehmer zusätzliche Gebühren oder Wiederaufnahmegebühren berechnen, falls es dadurch zu einer Unterbrechung der Kunden-Support-Leistungen für einen Zeitraum von über dreißig (30) Tagen nach Kauf der Software oder Ablauf der anfänglichen Laufzeit oder einer Laufzeitverlängerung kommt.

     (b) Kein Kunden-Support für bestimmte Produkte. Mindjet ist in keinster Weise verpflichtet, Support, Training, Upgrades und/oder Updates für die Trial Version oder den Viewer zu erbringen bzw. zur Verfügung zu stellen.

7. Ausfuhrrechtliche Zusicherungen.

Sie sind verpflichtet, alle in- und ausländischen Außenhandelsbestimmungen zu beachten. Sie erkennen hiermit an, dass die nach diesem Endnutzerlizenzvertrag lizenzierte Software den Ausfuhrkontrollbestimmungen verschiedener Länder unterliegt, darunter auch der Vereinigten Staaten, wie insbesondere den United States Export Administration Regulations (Exportbestimmungen der Vereinigten Staaten) und den Sanktionsregelungen des Department of Treasury, Office of Foreign Assets Control (Amt für ausländische Vermögenskontrolle des US-Finanzministeriums). Ohne Genehmigung der entsprechenden US-amerikanischen Behörden dürfen Sie keine Software, die diesem Endnutzerlizenzvertrag unterliegt, direkt oder indirekt herunterladen oder auf sonstige Weise in ein Land ausführen, wieder ausführen oder übermitteln, das einem US-Handelsembargo unterliegt (derzeit Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien). Dies gilt ebenso für die Übermittlung an eine Person, die in einem solchen Land ansässig ist bzw. deren Staatsangehörigkeit hat. Desgleichen betrifft dies auch die Übermittlung an Personen, die in der vom US-Handelsministerium (U.S. Department of Commerce) geführten "Entity List" oder "Denied Persons List" oder in der vom US-Finanzministerium (U.S. Department of Treasury) geführten "Specifically Designated Nationals and Blocked Persons" aufgelistet sind. Darüber hinaus verpflichten Sie sich hiermit, die diesem Endnutzerlizenzvertrag unterliegende Software nicht an Personen auszuführen, wieder auszuführen oder zu übermitteln, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen beteiligt sind. Zu derartigen Aktivitäten zählen insbesondere Aktivitäten im Zusammenhang mit: (i) der Konstruktion, Entwicklung, Produktion und Nutzung von nuklearem Material, von Nuklearanlagen und Atomwaffen; (ii) der Konstruktion, Entwicklung, Produktion und Nutzung von Raketen und Flugkörpern und der Unterstützung von Raketenprojekten; (iii) der Konstruktion, Entwicklung, Produktion und Nutzung chemischer oder biologischer Waffen.

8. Datenerhebung; Datenschutzgrundsätze; Webseiten fremder Anbieter

Sie erkennen hiermit ausdrücklich an, dass Mindjet Informationen von Ihnen erheben und speichern kann, wie beispielsweise Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre E-Mail-Adresse. Sie erkennen ferner an, dass Mindjet sich bei der Ausübung von Funktionen, wie Bestellabwicklung, Lieferung, postalische Sendungen, E-Mail-Sendungen, Unterstützung beim Marketing und Verarbeitung von Kreditkartenzahlungen, externer Unternehmen bedienen kann. Zur Erfüllung ihrer Funktionen haben diese Unternehmen unter Umständen Zugang zu personenbezogenen Daten, dürfen diese Daten aber nur dann zu anderen Zwecken nutzen, sofern sie Ihre Einwilligung eingeholt haben oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Bitte lesen Sie sich Mindjet’s Datenschutzgrundsätze, deren aktuelle Fassung unter http://www.mindjet.com/de/privacy/index.php eingesehen werden kann, sorgfältig durch. Mindjet’s Datenschutzgrundsätze werden hiermit durch Bezugnahme Vertragsbestandteil, und zwar so, als seien sie vollumfänglich im Wortlaut dieses Vertrags enthalten. Durch Ihre Unterschrift unter diesen Vertrag erklären Sie, dass Sie unsere Datenschutzgrundsätze zur Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind. Sie erkennen hiermit an, dass Ihr Zugang zu den Webseiten Dritter sowie zu den auf derartigen Webseiten angebotenen Produkten, Leistungen und Informationen den jeweiligen Bedingungen und Datenschutzgrundsätzen der betreffenden Anbieter unterliegt. SIE NUTZEN DERARTIGE WEBSEITEN DRITTER AUF EIGENE GEFAHR.

9. Vertragsende; Wirkung der Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Dieser Endnutzerlizenzvertrag bleibt in Kraft, bis er gekündigt wird. Sie können diesen Endnutzerlizenzvertrag jederzeit kündigen, indem Sie alle Exemplare der Software und ihrer Dokumentation vernichten. Mindjet kann diesen Endnutzerlizenzvertrag im Hinblick auf die Trial Version und den Viewer jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung erfolgt durch elektronische Nachricht an Sie. Sie erklären hiermit Ihr Einverständnis dazu, dass diese Nachricht auf unserer Website eingestellt werden kann. Mindjet wird diesen Endnutzerlizenzvertrag fristlos kündigen, falls Sie gegen Bestimmungen dieses Vertrags verstoßen. Bei Beendigung des Vertrags müssen Sie alle Exemplare der Software und ihrer Dokumentation vernichten und dies der Mindjet auf deren Verlangen schriftlich bestätigen. Desgleichen müssen Sie jegliche weitere Nutzung der Software einstellen.

10. Mängelhaftung (Gewährleitung).

Mindjet gewährleistet, dass (a) die Software mit der gebotenen Sorgfalt entwickelt und getestet wurde und (b) sofern die Software in einer Systemumgebung eingesetzt wird, die den auf Mindjet’s Website (www.mindjet.de) aufgeführten Mindestsystemvoraussetzungen entspricht, für die Dauer von zwei (2) Jahren ab Erwerb durch den Lizenznehmer im Wesentlichen die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt. Mindjet ist im Rahmen dieser Gewährleistung zur (a) Instandsetzung bzw. zum Ersatz der gesamten Software oder der mangelhaften Teile oder (b) zur Erstattung der Gebühren gegen Rückgabe der Software und Beendigung aller entsprechenden Lizenzen verpflichtet. Mindjet gibt keinerlei Gewährleistungen oder Zusicherungen dazu ab, dass die Software ganz oder teilweise den Anforderungen des Lizenznehmers entspricht. Im Hinblick auf die Trial Version und den Viewer gewährleistet Mindjet für die Dauer von 60 Tagen ab Kauf, dass das Medium, auf dem sich die Software befindet (soweit die Software physisch und nicht elektronisch übertragen wird), frei von Mängeln und - auch bei elektronischer Übertragung- frei von Viren ist und die Software sich in allen wesentlichen Punkten entsprechend der Benutzerdokumentation verhält. Bei Mängeln haben Sie einzig Anspruch darauf, dass Mindjet das mangelhafte Medium ersetzt, sofern es innerhalb der Gewährleistungsperiode an Mindjet zurückgegeben wird.

11. GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG.

DIE OBEN GENANNTE GARANTIE GILT NUR FÜR DIE SOFTWARE, NICHT ABER FÜR DIE TRIAL VERSION ODER DEN VIEWER. AUSSER DEN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN NACH KLAUSEL 10 DIESES VERTRAGS GIBT MINDJET KEINERLEI GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN - OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND - IM HINBLICK AUF DIE SOFTWARE AB. VORBEHALTLICH DER BESTIMMUNG IN KLAUSEL 12 SIND ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN GLEICH WELCHER RECHTSGRUNDLAGE - OB BEZÜGLICH DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER ANGEMESSENER QUALITÄT - HIERMIT AUSGESCHLOSSEN. DER LIZENZNEHMER HAT KEINERLEI ANSPRÜCHE, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESEM ENDNUTZERLIZENZVERTRAG VORGESEHEN SIND. IM HINBLICK AUF DIE TRIAL VERSION ODER DEN VIEWER BESTEHEN KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNGS- ODER SONSTIGE ANSPRÜCHE GEGENÜBER MINDJET. DIE TRIAL VERSION UND DER VIEWER WERDEN IHNEN OHNE MÄNGELGEWÄHR ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. ETWAIGE VON DER MINDJET, IHREN VERTRIEBSPARTNERN, HÄNDLERN, VERTRETERN ODER MITARBEITERN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE INFORMATIONEN BEGRÜNDEN KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE UND ERWEITERN IN KEINSTER WEISE DEN GARANTIEUMFANG NACH DIESEM VERTRAG. NACH GUTEN DATENVERARBEITUNGSPRAKTIKEN MUSS MAN PROGRAMME GRÜNDLICH MIT UNKRITISCHEN DATEN TESTEN, BEVOR MAN SICH AUF DIE FUNKTIONSFÄHIGKEIT DIESER PROGRAMME VERLASSEN KANN. ES WURDEN ANGEMESSENE VORKEHRUNGEN GETROFFEN, UM SICHERZUSTELLEN, DASS DIE SOFTWARE VIRENFREI IST. VOR IHREM EINSATZ SOLLTEN SIE SICH JEDOCH VERGEWISSERN, DASS IHRE NUTZUNG NICHT DIE ORDNUNGSGEMÄSSE FUNKTION IHRER RECHNERSOFTWARE UND -HARDWARE (EINSCHLIESSLICH NETZWERKEN) BEEINTRÄCHTIGT, UND MASSNAHMEN TREFFEN, UM DIE REKONSTRUIERUNG VERLORENER ODER ZERSTÖRTER DATEN ZU ERMÖGLICHEN.

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

(a) Die folgenden Haftungsregelungen finden auf alle Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers Anwendung:
     (i) Sofern der Lizenznehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, haftet der Lizenzgeber insofern im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, als dass derartige Ansprüche sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit aufseiten des Lizenzgebers oder seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen stützen. Soweit der Lizenzgeber bzw. seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit schuldig sind, ist die Haftung des Lizenzgebers auf Schadensersatz auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
     (ii) Der Lizenzgeber haftet bei schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Kardinalspflicht (auch bei einfacher Fahrlässigkeit), wobei die Haftung des Lizenzgebers auf Schadensersatz auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist.
     (iii) Sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer vertraglichen Kardinalspflicht vorliegt, übersteigt die Haftbarkeit des Lizenzgebers gegenüber dem Nutzer im Einzelfall nicht die Haftungssumme der Haftpflichtversicherung des Lizenzgebers. Die Haftungssumme im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Lizenzgebers beträgt € 2.500.000,00 bei Körper- oder Sachschäden, € 500.000,00 bei IT-Schäden, Schäden infolge gelöschter oder korrumpierter Daten, Verstoß gegen datenschutzrechtliche Regelungen, Produktionsausfall, Geschäftsunterbrechungen und/oder entgangenen Gewinn und € 50.000,00 für allgemeine Vermögensschäden sonstiger Art. Der Lizenzgeber hat während der gesamten Geltungsdauer dieses Endnutzerlizenzvertrags Haftpflichtversicherungsschutz mit der vorgenannten Haftungssumme aufrechtzuerhalten.
     (iv) Soweit nicht vorstehend abweichende Bestimmungen getroffen wurden, kann keine weitere Schadensersatzhaftpflicht des Lizenzgebers in anderen Fällen angenommen werden.

(b) Produkthaftungsansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz werden von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht berührt. Die Haftung für Schadensersatz im Zusammenhang mit Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit infolge einer schuldhaften Pflichtverletzung aufseiten des Lizenzgebers bzw. infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung aufseiten eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(c) Im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten ist der Nutzer verpflichtet, vor der ersten Nutzung der Software zu prüfen, ob die Installation der vertraglichen Produkte zu Konflikten mit einer bereits installierten Software führen könnte, und sicherzustellen, dass er über eine Sicherungskopie all seiner Daten bis zur ersten Installation der Software verfügt sowie während der produktiven Nutzung der Software weitere Sicherungskopien erstellt, und alle zusätzlichen Schutzmaßnahmen ergreift, die zur Abwendung eines möglichen Softwarefehlers zumutbar sind.

(d) Jegliche weitergehende Haftung über die Grenzen der vorstehenden Haftungsregelungen hinaus ist unabhängig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Schadensersatzansprüche aus culpa in contrahendo, sonstige Pflichtverletzungen oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung für wesentliche Schäden.

(e) Insoweit als die Haftung des Lizenzgebers auf Schadensersatz beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Beschäftigten, Geschäftspartner, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13. Freistellung.

Sie sind verpflichtet, die Mindjet, die mit ihr verbundenen Unternehmen, ihre Lizenzgeber, Händler und Vertriebspartner (sowie deren Geschäftsführung, leitenden Angestellten, Beschäftigten und Vertreter) in Bezug auf alle Forderungen, Verfahren, Verluste, Klagen, Kosten, Schadensersatzansprüche, Bußen, Urteile, Verbindlichkeiten und Ausgaben (einschließlich der Honorare für Rechtsvertretung in angemessener Höhe) freizustellen, sofern diese auf Ihrer Nutzung der bzw. Ihrem Vertrauen auf die Software beruhen.

14. Eingeschränkte Rechte der US-Regierung.

Bei der Software handelt es sich um eine kommerzielle Software, deren Entwicklung vollumfänglich mit eigenen Mitteln bestritten wurde. Diese Software und ihre Benutzerdokumentation werden mit beschränkten Rechten zu Verfügung gestellt, die sowohl für private als auch öffentlich-rechtliche Lizenznehmer gelten. Die Nutzung, Reproduktion und Offenlegung der Software und der damit verbundenen Dokumentation durch Zivilbehörden der US-Regierung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Vorschrift "Commercial Computer Software - Restricted Rights" (Kommerzielle Computer-Software - Eingeschränkte Rechte) gemäß FAR 52.227-19. Die Nutzung, Reproduktion und Offenlegung der Software und der damit verbundenen Dokumentation durch die Behörden des US-Verteidigungsministeriums (Department of Defense) erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Softwarelizenzvereinbarung gemäß DFARS 227.7202. Lieferant/Hersteller der Software ist Mindjet, LLC, Koshland Building,1160 Battery Street, Suite 400, San Francisco CA 94111, USA.

15. Allgemeine Bestimmungen

     (a) Rechtswahl; Gerichtsstand. Dieser Endnutzerlizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der deutschen Grundsätze des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsabkommens (VNKÜ) vom 11.04.1980 in geltender Fassung ist ausgeschlossen. Sofern die Software zu privaten, nicht kommerziellen Zwecken erworben wurde, ist das Gericht an Ihrem Wohnort für von Mindjet eingereichte Klagen zuständig. In allen anderen Fällen unterwerfen sich die Parteien zu diesem Endnutzerlizenzvertrag zum ausschließlichen Nutzen der Mindjet unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Alzenau in Deutschland für alle Ansprüche, die sich unter oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben. Etwaige Klagen des Nutzers sind daher vor diesen Gerichten zu erheben.

     (b) Gesamtheit aller Vereinbarungen; Verzicht. Der vorliegende Endnutzerlizenzvertrag enthält sämtliche Regelungen, die die Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand getroffen haben und tritt an die Stelle aller vorherigen bzw. gleichzeitig abgeschlossenen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen und Abreden zwischen den Parteien. Sie erkennen hiermit an, dass alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die in einer Bestellung oder in einer schriftlichen Benachrichtung oder sonstigem Dokument enthalten sind, das im Zusammenhang mit der hiernach lizenzierten Software von Ihnen ausgestellt wird, wirkungslos sind. Soweit die Mindjet zögert, ihre Rechte nach diesem Endnutzerlizenzertrag oder bei Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrags geltend zu machen, so gilt dies nicht als Verzicht auf die künftige Ausübung dieser Rechte und Verfolgung einer solchen Verletzung. Der Verzicht auf Bestimmungen dieses Vertrags bzw. die Änderung seiner Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

     (c) Fortgeltung. Die Bestimmungen der Ziffern 4, 7, 8, 9, 11, 12, 13 und 15 gelten über die Dauer dieses Vertrags hinaus fort. Sollte sich eine Bestimmung in diesem Endnutzerlizenzvertrag als unwirksam erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags.

     (d) Abtretung; Übertragung. Mindjet kann den vorliegenden Endnutzerlizenzvertrag ganz oder teilweise abtreten. Außer im Hinblick auf eine Trial Version können Sie all Ihre Rechte auf Nutzung der Software nach diesem Endnutzerlizenzvertrag abtreten und die Software anschließend auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen, vorausgesetzt dass: (i) eine solche Übertragung Folge der Übertragung Ihrer Rechte an Ihrem Computer ist und (ii) sie gleichzeitig a) diesen Endnutzerlizenzvertrag und b) die Software mitsamt aller sonstigen Software und Hardware auf die betreffende natürliche oder juristische Person übertragen, die mit der Software auf Ihrem Computer vorinstalliert war bzw. als Paket mit Ihrem Computer verkauft wurde, einschließlich aller Kopien, Updates und früheren Versionen, und c) der Übertragungsempfänger sich verpflichtet, alle in diesem Endnutzerlizenzvertrag enthaltenen Bedingungen zu beachten. Alle Versuche, diesen Endnutzerlizenzvertrag entgegen den Bestimmungen dieser Klausel zu übertragen, sind unwirksam. Vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen ist der vorliegende Endnutzerlizenzvertrag für die Parteien, ihre Rechtsnachfolger und Zessionare verbindlich und kommt diesen zugute. Vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen ist der vorliegende Endnutzerlizenzvertrag für die Parteien, ihre Rechtsnachfolger und Zessionare verbindlich und kommt diesen zugute.

     (e) Beziehung zwischen den Parteien. Mindjet und der Lizenznehmer stimmen darin überein, dass sie weder Vertreter, Teilhaber noch Partner innerhalb eines Joint Ventures sind und dass dieser Endnutzerlizenzvertrag weder treuhänderische Pflichten noch vergleichbare Treueverhältnisse zwischen den Parteien begründet.

Bei Fragen zu diesem Vertrag oder falls Sie aus gleich welchen Gründen Kontakt mit Mindjet aufnehmen möchten, schreiben Sie bitte an folgende Adresse: Mindjet GmbH, Siemensstrasse 30, 63755 Alzenau, Deutschland

Mindjet® und MindManager® sind Marken und eingetragene Marken von Mindjet, LLC und deren verbundene Unternehmen in den Vereinigten Staaten und/oder anderen Ländern.